SHP Veranstaltungsservice GmbH, Saarlouis, Kavalleriestraße 3-9, 66740 Saarlouis. Die Gesellschaft ist gemäß § 394 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
SHP Veranstaltungsservice GmbH, Saarlouis, Kavalleriestraße 3-9, 66740 Saarlouis. Es ist beabsichtigt, die Gesellschaft von Amts wegen gemäß § 394 FamFG wegen Vermögenslosigkeit zu löschen. Gegen die Löschung von Amts wegen ist das Rechtsmittel des Widerspruchs statthaft. Der Widerspruch ist binnen einer Frist von 3 Monaten beginnend mit dem Tag dieser Veröffentlichung schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle beim Amtsgericht Saarbrücken, Registergericht, Mainzerstr.178 66121 Saarbrücken einzulegen. Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Löschungsankündigung enthalten sowie die Erklärung, dass Widerspruch eingelegt wird. Er ist vom Widerspruchsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
SHP Veranstaltungsservice GmbH, Saarlouis, Kavalleriestraße 3-9, 66740 Saarlouis.Durch Beschluß des Amtsgerichts Saarbrücken 116 IN 64/05 vom 20.01.2006 ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist kraft Gesetzes aufgelöst. Gemäß § 65 Absatz 1 Satz 3 GmbHG von Amts wegen eingetragen.