Num-
mer
der
Ein-
tra-
gung |
a)
Firma
b)
Sitz, Niederlassung, inlän-
dische Geschäftsanschrift,
empfangsberechtigte Person,
Zweigniederlassungen
c)
Gegenstand des Unterneh-
mens |
Grund- oder
Stammkapital |
a)
Allgemeine Vertretungsrege-
lung
b)
Vorstand, Leitungsorgan, ge-
schäftsführende Direktoren,
persönlich haftende Gesell-
schafter, Geschäftsführer, Ver-
tretungsberechtigte und beson-
dere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a)
Rechtsform, Beginn, Satzung
oder Gesellschaftsvertrag
b)
Sonstige Rechtsverhältnisse |
a)
Tag der Ein-
tragung
b)
Bemerkun-
gen |
6 |
|
|
b)
Nicht mehr Geschäftsführer:
1. Hartmann, Bernd |
|
|
a)
03.05.2023
Ubl |
HRB 5378 P: SHS SANITÄR HYGIENE SERVICE Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Potsdam, Am Raubfang 5 A, 14469 Potsdam. Die Eintragung zu Nr. 3 ist von Amts wegen wie folgt berichtigt: Geschäftsführer: Wölfer, Jan Paul, * ‒.‒.‒‒, Potsdam OT Neu Fahrland
HRB 5378 P: SHS SANITÄR HYGIENE SERVICE Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Potsdam, Am Raubfang 5 A, 14469 Potsdam. Nicht mehr Geschäftsführer: Bahms, Uwe; Geschäftsführer: Wölfer, Paul, * ‒.‒.‒‒, Potsdam OT Neu Fahrland
HRB 5378 P: SHS SANITÄR HYGIENE SERVICE Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Potsdam, Am Raubfang 5 A, 14469 Potsdam. Vertretungsregelung: Die Eintragung betreffend die allgemeine Vertretungsbefugnis ist von Amts wegen wie folgt berichtigt: Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein. Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
HRB 5378 P: SHS SANITÄR HYGIENE SERVICE Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Potsdam, Am Raubfang 5 A, 14469 Potsdam. Die inländische Geschäftsanschrift: Am Raubfang 5 A, 14469 Potsdam. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 16.08.2016 und der Zustimmungsbeschlüsse vom 16.08.2016 ist die Jürgen Hübner GmbH mit Sitz in Hamburg, eingetragen beim Amtsgericht Hamburg unter HRB 32727, durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird