HRB 201247: SHT-Alu GmbH, Stadthagen, Lerchenweg 1, 31655 Stadthagen. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 24.05.2016 wirksam geworden.
HRB 201247: SHT-Alu GmbH, Stadthagen, Lerchenweg 1, 31655 Stadthagen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.03.2016. Geschäftsanschrift: Lerchenweg 1, 31655 Stadthagen. Gegenstand: Die Fertigung von Aluminiumelementen, Wintergärten, Haustüren und Bauelementen. Die Gesellschaft darf alle damit zusammenhängenden und den Gesellschaftszweck fördernden Geschäfte tätigen. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen, auf die Geschäftsführung und die persönliche Haftung in Kommanditgesellschaften zu übernehmen und Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu entrichten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Schweer, Kathrin, geb. Schaske, Stadthagen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung des von Frau Kathrin Schweer, Stadthagen, * ‒.‒.‒‒, als Inhaberin unter der Firma Schweer Bauelemente und Industrieservice Inhaber Kathrin Schweer e. K. mit Sitz in Stadthagen (Amtsgericht Stadthagen HRA 200374) betriebenen Unternehmens. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.