SHT-Datenservice Gesellschaft mit beschränkter Haftung Steuerberatungsgesellschaft, Lübeck, Alfstr. 38, 23552 Lübeck. Rechtsverhaeltnis: Die Verschmelzung ist mit der am 21.07.2010 erfolgten Eintragung (Amtsgericht Kiel, HRB 492 KI) in das Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen..
SHT-Datenservice Gesellschaft mit beschränkter Haftung Steuerberatungsgesellschaft, Lübeck, Alfstr. 38, 23552 Lübeck. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 07.06.2010 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die BDO Schleswig-Holsteinische Treuhandgesellschaft mbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in Kiel (Amtsgericht Kiel, HRB 492 KI) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..
SHT-Datenservice Gesellschaft mit beschränkter Haftung Steuerberatungsgesellschaft, Lübeck, Alfstr. 38, 23552 Lübeck. Sitz der Firma: Geschäftsanschrift:; Alfstr. 38, 23552 Lübeck Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 07.06.2010 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die BDO Schürmann & Glashoff Steuerberatungsgesellschaft mbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 118127 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..