HRB 15983: SHWP Winne Steuerberatungsgesellschaft mbH, Kaarst, Am Dreieck 3, 41564 Kaarst. Die Gesellschafterversammlung vom 09.06.2022 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Absatz 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: SHWP Steuerberatungsgesellschaft mbH.
HRB 15983: SHWP Winne Steuerberatungsgesellschaft mbH, Kaarst, Am Dreieck 3, 41564 Kaarst. Bestellt als Geschäftsführer: Viehoff, Andreas, Korschenbroich, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt. Nicht mehr Geschäftsführer: Winne, Wolfgang, Kaarst, * ‒.‒.‒‒.
SHWP Winne Steuerberatungsgesellschaft mbH, Kaarst, Am Dreieck 3, 41564 Kaarst. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 3. Dezember 2010. Geschäftsanschrift: Am Dreieck 3, 41564 Kaarst. Gegenstand: Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen. Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Leiter der Zweigniederlassung muss ein Steuerberater sein, der seine berufliche Niederlassung am Ort der Zweigniederlassung oder in deren Nahbereich hat. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch ihn allein vertreten. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Abweichend davon kann die Gesellschafterversammlung Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilen. Die Gesellschafterversammlung kann auch einzelne oder alle Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien. Wird die Gesellschaft durch einen Geschäftsführer allein vertreten, muss dieser Steuerberater sein. Wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich vertreten, muss mindestens einer der Geschäftsführer Steuerberater sein. Wird die Gesellschaft durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten, muss der Geschäftsführer Steuerberater sein. § 8 Abs. 4 gilt entsprechend. Eine Einzelvertretung durch eine Person, die nicht Steuerberater ist, ist nur im Einvernehmen mit der Geschäftsführung unter Beachtung von § 8 Abs. 4 zulässig. Prokura darf grundsätzlich nur Personen im Sinne von § 50 Abs. 2 StBerG erteilt werden. Wird in Ausnahmefällen anderen Personen Prokura erteilt, so muss im Innenverhältnis eine Vertretung in Steuersachen ausgeschlossen sein; im Übrigen ist nur eine Gesamtvertretung in Gemeinschaft mit einem Steuerberater zulässig. Bestellt als Geschäftsführer: Wardemann, Carsten, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Bestellt als Geschäftsführer: Winne, Wolfgang, Kaarst, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt.