Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
9 |
a)
SID Immobilien GmbH |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 25.1.2024 hat die
Änderung des § 1 (Firma) der Satzung beschlossen. |
a)
02.02.2024
Fischer |
8 |
b)
Sitz verlegt, nun:
Wörthsee, OT Steinebach, Landkreis
Starnberg
Geschäftsanschrift:
Moosbichlweg 8, 82237 Wörthsee, OT
Steinebach |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 14.8.2023 hat die
Änderung des § 1 (Sitz) der Satzung beschlossen. |
a)
06.09.2023
Fischer |
HRB 203544: Immoboden GmbH, Ismaning, Landkreis München, Wallbergweg 5, 85737 Ismaning. Die Gesellschafterversammlung vom 11.3.2022 hat die Änderung des § 1 (Sitz) der Satzung beschlossen. Neuer Sitz: Walpertskirchen, Landkreis Erding. Geschäftsanschrift: Am Steinfeld 8, 85469 Walpertskirchen-Ringelsdorf.
HRB 203544: Immoboden GmbH, Germering, Landsberger Str. 98, 82110 Germering. Die Gesellschafterversammlung vom 20.9.2021 hat die Änderung des § 1 (Firma) der Satzung beschlossen. Neuer Sitz: Ismaning, Landkreis München. Geschäftsanschrift: Wallbergweg 5, 85737 Ismaning.
HRB 203544: Immoboden GmbH, Germering, Landsberger Str. 98, 82110 Germering. Die Thello 2 UG mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 237953) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 28.05.2020 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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