SIEMAG GmbH, Netphen-Sieg, Obere Industriestraße 8, 57250 Netphen.Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden SMS Siemag Aktiengesellschaft am 25.03.2009 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
SIEMAG GmbH, Netphen-Sieg, Obere Industriestraße 8, 57250 Netphen.Die Gesellschaft ist durch Verschmelzungsvertrag vom 25. Februar 2009 und Beschlüsse der Gesellschafter- und Hauptversammlung vom selben Tag mit der SMS Demag Aktiengesellschaft mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRB 25779) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung in das Register des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
SIEMAG GmbH, Netphen-Sieg, Obere Industriestraße 8, 57250 Netphen.Geschäftsanschrift: Obere Industriestraße 8, 57250 Netphen. Die Gesellschaft hat durch Ausgliederungs- und Übernahmevertrag vom 25. Februar 2009 einen Teil ihres Vermögens (sämtliche Aktiva und Passiva, die ehemals dem Geschäftsbereich "Mining" zuzuordnen sind) auf die Eleve Sieben Vermögensverwaltung GmbH mit Sitz in München (AG München, HRB 176709) übertragen.Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anzumelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
SIEMAG GmbH, Netphen-Sieg, (Obere Industriestraße 8, 57250 Netphen).Jeweils Prokura erloschen: Dr. Henrich, Lutz-Stefan, Siegen, * ‒.‒.‒‒ und Simmich, Klaus, Netphen.
SIEMAG GmbH, Netphen-Sieg (Obere Industriestraße 8, 57250 Netphen). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 5. Juni 2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25. Juni 2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 24. Juni 2008 mit der SIEMAG-PKM GmbH mit Sitz in Netphen (AG Siegen HRB 5220) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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