Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
4 |
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b)
Ausgeschieden:
Geschäftsführer:
Kühl, Bernd, Unterwellenborn, * ‒.‒.‒‒
Bestellt:
Geschäftsführer:
Kristian Ekknud, Justesen, Braestrup /
Dänemark, * ‒.‒.‒‒
mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit
sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen. |
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a)
03.07.2024
Kolmanko |
HRB 505949: SIG Sonneborn Bauzubehör- Industriegesellschaft mbH, Sonneborn, Am Arzbach 13, 99869 Sonneborn. Die Gesellschafterversammlung vom 03.02.2017 hat die Änderung des § 1 (Firma) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Firma: JTJ Sonneborn Industrie GmbH. Personenbezogene Daten geändert, nun: Geschäftsführer: Kühl, Bernd, Unterwellenborn, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
SIG Sonneborn Bauzubehör- Industriegesellschaft mbH, Sonneborn, Am Arzbach 13, 99869 Sonneborn. Bekanntmachung gem. § 52 Abs. 2 Satz 2 GmbHG: Aufgrund einer Veränderung in den Personen der Aufsichtsratsmitglieder ist durch die Geschäftsführer eine neue Liste mit Datum vom 28.10.2013 zum Handelsregister eingereicht worden.
SIG Sonneborn Bauzubehör- Industriegesellschaft mbH, Sonneborn, Am Arzbach 13, 99869 Sonneborn. Die Velterm Sonneborn GmbH Isolierglasswerk mit dem Sitz in Sonneborn (Amtsgericht Jena HRB 106138) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 07.06.2012 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
SIG Sonneborn Bauzubehör- Industriegesellschaft mbH, Meldorf, Am Arzbach 13, 99869 Sonneborn. Sitz: Sonneborn. Der Sitz der Gesellschaft ist nach Sonneborn verlegt (Amtsgericht Jena, HRB 505949)..
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