HRB 727294: SIGA Batteries GmbH, Mannheim, Casterfeldstr. 66-72, 68199 Mannheim. Die Gesellschafterversammlung vom 29.11.2019 hat die Ergänzung des Gesellschaftsvertrages um § 14 (Gesellschafterbeschlüsse) beschlossen.
HRB 727294: SIGA Batteries GmbH, Mannheim, Casterfeldstr. 66-72, 68165 Mannheim. Änderung der Geschäftsanschrift: Casterfeldstr. 66-72, 68199 Mannheim.
HRB 727294: SIGA Batteries GmbH, Mannheim, Fahrlachstraße 14, 68165 Mannheim. Änderung der Geschäftsanschrift: Casterfeldstr. 66-72, 68165 Mannheim.
HRB 727294: SIGA Batteries GmbH, Mannheim, Fahrlachstraße 14, 68165 Mannheim. Die Gesellschafterversammlung vom 16.05.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 3 (Stammkapital) und 13 (Beirat) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag auf 33.000,00 EUR erhöht. Die Gesellschafterversammlung vom 22.06.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) beschlossen. Stammkapital nun: 33.000,00 EUR.
HRB 727294: SIGA Batteries GmbH, Mannheim, Fahrlachstraße 14, 68165 Mannheim. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.02.2017. Geschäftsanschrift: Fahrlachstraße 14, 68165 Mannheim. Gegenstand: Der Handel mit Akkumulatoren, Autoteilen und Zubehör jeglicher Art sowie alle hiermit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Kiriazis, Chrysovalantis, Mannheim, * ‒.‒.‒‒; Papazis, Ioannis, Bobenheim-Roxheim, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der offenen Handelsgesellschaft unter der Firma "Kiriazis & Kiriazis & Papazis OHG", Mannheim (Amtsgericht Mannheim HRA 707355) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.