HRA 11696:SIGMA Weiterverarbeitungs GmbH & Co. KG, Dillingen, Industriestraße 1, 66763 Dillingen.Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 02.03.2015 wirksam geworden.Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 11696:SIGMA Weiterverarbeitungs GmbH & Co. KG, Dillingen, Industriestraße 1, 66763 Dillingen.Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 19.12.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.12.2014 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 19.12.2014 Teile des Vermögens der SIGMA Walzwerksprodukte GmbH, nach Firmenänderung SIGMA Beteiligungs- und Mangement GmbH mit Sitz in Dillingen/Saar (Amtsgericht Saarbrücken, HRB 23038) -und zwar den Teilbetrieb Brennbetrieb- als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung - zur Aufnahme - gemäß §§ 123 Abs. 3, 126 ff UmwG übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 11696:SIGMA Weiterverarbeitungs GmbH & Co. KG, Dillingen, Industriestraße 1, 66763 Dillingen.(Die Bearbeitung von Walzwerkserzeugnissen.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Industriestraße 1, 66763 Dillingen. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: SIGMA Weiterverarbeitung Geschäftsführung GmbH, Dillingen/Saar (Amtsgericht Saarbrücken HRB 101891), mit der Befugnis -auch für die jeweiligen Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.