HRB 306054: SIMEK Silikat-, Metall- u. Kunststofftechnik GmbH, Ilmenau, Am Vogelherd 22, 98693 Ilmenau. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Runge, Wolfgang, IImenau-Manebach, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Geschäftsführerin: Trabert, Franziska, Ilmenau OT Manebach, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Trabert, Franziska, Ilmenau OT Manebach, * ‒.‒.‒‒.
HRB 306054: SIMEK Silikat-, Metall- u. Kunststofftechnik GmbH, Ilmenau, Am Vogelherd 22, 98693 Ilmenau. Einzelprokura: Trabert, Franziska, Ilmenau OT Manebach, * ‒.‒.‒‒.
HRB 306054:IBV Industrie-, Beteiligungen- und Vermietungsgesellschaft mbH, Ilmenau, Am Vogelherd 22, 98693 Ilmenau.Die Gesellschafterversammlung vom 23.06.2014 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 7.500,00 EUR auf 32.500,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der SIMEK Silikat-, Metall- u. Kunststofftechnik GmbH mit dem Sitz in Ilmenau und die Änderung der §§ 1 (Firma), 2 (Gegenstand des Unternehmens), 3 (Stammkapital) und 5 (Verfügung über Geschäftsanteile), 14 (Einstimmigkeitserfordernisse) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Firma: SIMEK Silikat-, Metall- u. Kunststofftechnik GmbH. Neuer Gegenstand: die Herstellung und der Vertrieb von Sockeln und Gehäusen für die Halbleitertechnik, von Produkten auf dem Gebiet der Isolationstechnik, von Feinblechteilen sowie die Kunststoffverarbeitung und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte. Neues Stammkapital: 32.500,00 EUR. Die SIMEK Silikat-, Metall- u. Kunststofftechnik GmbH mit dem Sitz in Ilmenau (Amtsgericht Jena HRB 301448) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 23.06.2014 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Die Pitform Aktiengesellschaft mit dem Sitz in Erfurt (Amtsgericht Jena HRB 501799) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 23.06.2014 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlung und der Hauptversammlung vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.