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SINKO GmbH & Co. KG, Erkelenz (HRA 5242)

Firmendaten

Anschrift
Krefelder Str. 5
41812 Erkelenz
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 0 keine Angabe
Register
Registernr.: HRA 5242
Amtsgericht: Aachen
Rechtsform: GmbH & Co. KG
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die SINKO GmbH & Co. KG aus Erkelenz ist im Handelsregister Aachen unter der Nummer HRA 5242 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die SINKO GmbH & Co. KG ihren Standort nicht geändert. Die SINKO GmbH & Co. KG weist zur Zeit 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 13.08.2019)

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Registermeldungen 2

Calendar 25.11.2011
Vorgang ohne Eintragung

SINKO GmbH & Co. KG, Heinsberg (Krefelder Str. 5, 41812 Erkelenz). Rechtsanwalt Werner Krings, Markt 32, 52525 Heinberg wird zum Nachtragsliquidator der Gesellschaft bestellt mit dem Wirkungskreis Löschung der im Grundbuch des Amtsgerichts Heinsberg von Dremmen unter Blatt Nr. 793 6894, Abteilung II Nr. 4 und 5 eingetragenen beschränkten persönlichen Dienstbarkeiten. Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der Beschwerde gegeben. Beschwerdeberechtigt ist derjenige, dessen Rechte durch den Beschluss beeinträchtigt sind. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden. Die Beschwerde muss spätestens innerhalb eines Monats nach der schriftlichen Bekanntgabe des Beschlusses bei dem Amtsgericht Aachen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der schriftlichen Bekanntgabe des Beschlusses, spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach Erlass des Beschlusses. Die Bekanntgabe ist entweder durch Zustellung oder am dritten Tage nach Aufgabe zur Post bewirkt. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie ist zu unterzeichnen und soll begründet werden.Aachen, 14.11.2010, Haselmann, Rechtspfleger

Calendar 12.08.2011
Vorgang ohne Eintragung

SINKO GmbH & Co. KG, Heinsberg (Krefelder Str. 5, 41812 Erkelenz).Rechtsanwalt Peter Noll, Beller Str. 60, 41199 Mönchengladbach wird zum Nachtragsliquidator der Gesellschaft bestellt mit dem Wirkungskreis Löschung der im Grundbuch des Amtsgerichts Erkelenz von Erkelenz unter Blatt Nr. 6894, Abteilung II Nr. 2 eingetragenen beschränkten persönlichenDienstbarkeit. Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der Beschwerde gegeben. Beschwerdeberechtigt ist derjenige, dessen Rechte durch den Beschluss beeinträchtigt sind. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden. Die Beschwerde muss spätestens innerhalb eines Monats nach der schriftlichen Bekanntgabe des Beschlusses bei dem Amtsgericht Aachen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der schriftlichen Bekanntgabe des Beschlusses, spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach Erlass des Beschlusses. Die Bekanntgabe ist entweder durch Zustellung oder am dritten Tage nach Aufgabe zur Post bewirkt. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie ist zu unterzeichnen und soll begründet werden.Aachen, 02.08.2011Gordalla Rechtspfleger