HRB 17174: SIP Stüdemann-Innenhafen-Projekt GmbH, Duisburg, Köhnenstr. 4 - 6, 47051 Duisburg. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.07.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.07.2016 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 28.07.2016 mit der SGE Stüdemann-Grundbesitz-Entwicklung GmbH mit Sitz in Duisburg (Amtsgericht Duisburg, HR B 8544) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 17174: SIP Stüdemann-Innenhafen-Projekt GmbH, Duisburg, Köhnenstr. 4 - 6, 47051 Duisburg. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden SGE Stüdemann-Grundbesitz-Entwicklung GmbH am 17.08.2016 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HRB 17174: SIP Stüdemann-Innenhafen-Projekt GmbH, Duisburg, Köhnenstr. 4 - 6, 47051 Duisburg. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.07.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.07.2016 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 28.07.2016 mit der SGE Stüdemann-Grundbesitz-Entwicklung GmbH mit Sitz in Duisburg (Amtsgericht Duisburg, HR B ) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 17174:SIP Stüdemann-Innenhafen-Projekt GmbH, Duisburg, Köhnenstr. 4 - 6, 47051 Duisburg.Nach Änderung der besonderen Vertretungsbefugnis weiterhin bestellt als Geschäftsführer: Stüdemann, Manfred, Mülheim an der Ruhr, * ‒.‒.‒‒; Dr. Stüdemann, Jens-Martin, Mülheim an der Ruhr, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 17174:SIP Stüdemann-Innenhafen-Projekt GmbH, Duisburg, Köhnenstr. 4 - 6, 47051 Duisburg.Die Gesellschafterversammlung vom 17.06.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Geschäftsführer) beschlossen. Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
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