SIP Wasserkraft GmbH & Co. KG, Türkheim (Jakob-Sigle-Str. 58, 86842 Türkheim). Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 10.05.2005 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 10.05.2005 und Beschluss der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 10.05.2005 Teile desVermögens (Teilbetrieb Wasserkraftwerk) von der Salamander Industrie-Produkte GmbH mit dem Sitz in Türkheim (Bayern) (Amtsgericht Memmingen, HRB 5175) übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers. Die Ausgliederung wurde am 29.07.2005 im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers eingetragen (siehe Amtsgericht Memmingen, HRB 5175). Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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Amtsgericht: Memmingen
Rechtsform: GmbH & Co. KG