Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
4 |
b)
Dreieich
Geändert, nun:
Geschäftsanschrift:
Am Molkenborn 1, 63303 Dreieich |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 12.10.2023 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziffer 2 (Sitz) und
mit ihr die Sitzverlegung nach Dreieich beschlossen. |
a)
02.11.2023
Schreiner
b)
Fall 4 |
HRB 54470: SIR business consulting GmbH, Neu-Isenburg, Am Trieb 77, 63263 Neu-Isenburg. Die Aufspaltung ist mit Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers am 03.03.2022 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 54470: SIR business consulting GmbH, Neu-Isenburg, Am Trieb 77, 63263 Neu-Isenburg. Entstanden durch Aufspaltung von Vermögensteilen (Teilbetrieb "Standort Neu-Isenburg") der SIR-Consulting GmbH mit Sitz in Saarbrücken (Amtsgericht Saarbrücken, HRB 17552) nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 23.12.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag. Die Aufspaltung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 54470: SIR business consulting GmbH, Neu-Isenburg, Am Trieb 77, 63263 Neu-Isenburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.12.2021. Geschäftsanschrift: Am Trieb 77, 63263 Neu-Isenburg. Gegenstand: Schulung und Beratung in betriebswirtschaftlichen Fragestellungen. Dazu gehören beispielsweise Angelegenheiten der nationalen und internationalen Rechnungslegung sowie die Implementierung von Software zur Unternehmensberichterstattung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Neis, Thomas, Schmitten-Oberreifenberg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Abspaltung von Vermögensteilen (Teilbetrieb "Standort Neu-Isenburg") der SIR-Consulting GmbH mit Sitz in Saarbrücken (Amtsgericht Saarbrücken, HRB 17552) nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 23.12.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.