HRB 21588: SIRIUS - Computervertriebs GmbH, Landau in der Pfalz, Rheinstraße 34 a, 76829 Landau in der Pfalz. Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRB 21588: SIRIUS - Computervertriebs GmbH, Landau in der Pfalz, Rheinstraße 34 a, 76829 Landau in der Pfalz. Das Gericht beabsichtigt, die Gesellschaft wegen Vermögenslosigkeit im Handelsregister von Amts wegen nach § 394 FamFG zu löschen. Die Frist zur Geltendmachung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung ist auf einen Monat ab Veröffentlichung bestimmt.
SIRIUS - Computervertriebs GmbH, Landau in der Pfalz, Rheinstraße 34 a, 76829 Landau in der Pfalz. Von Amts wegen gemäß § 384 Abs. 2 FamFG eingetragen: Prokura erloschen: Eisenstein, Ulrike, Landau in der Pfalz, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
SIRIUS - Computervertriebs GmbH, Landau in der Pfalz, Rheinstraße 34 a, 76829 Landau in der Pfalz. Bestellt als Geschäftsführer: Eisenstein, Steffen, Landau in der Pfalz, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.02.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.02.2011 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 25.02.2011 mit der Ironstone Distribution GmbH mit Sitz in Landau in der Pfalz (Amtsgericht Landau in der Pfalz HRB 2264) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
SIRIUS - Computervertriebs GmbH, Landau in der Pfalz, Rheinstraße 34 a, 76829 Landau in der Pfalz. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.02.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.02.2011 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 25.02.2011 mit der Ultimate FX Computervertriebs GmbH mit Sitz in Landau in der Pfalz (Amtsgericht Landau in der Pfalz HRB 21796) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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