HRB 37132: SJB - Fashion GmbH, Bielefeld, Herforder Str. 182-194, 33609 Bielefeld. Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
HRB 37132: SJB - Fashion GmbH, Bielefeld, Herforder Str. 182-194, 33609 Bielefeld. Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen zu löschen. Gegen diese Verfügung kann Widerspruch eingelegt werden. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung von Amts wegen ist auf 6 Wochen festgesetzt.
HRB 37132: SJB - Fashion GmbH, Bielefeld, Herforder Str. 182-194, 33609 Bielefeld. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 384 Abs. 2 FamFG: Die Gesellschaft wird durch den/die Liquidator/en vertreten. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 384 Abs. 2 FamFG: Liquidator: Knöbl, Johann, Berndorf/Österreich, * ‒.‒.‒‒. Durch Beschluss des Amtsgerichts Bielefeld (Az. 43 IN 1203/08) vom 22.03.2019 ist das Insolvenzverfahren aufgehoben.
SJB - Fashion GmbH, Bielefeld, Herforder Str. 182-194, 33609 Bielefeld.Der über das Vermögen der SJB-Fashion GmbH bestellte InsolvenzverwalterRechtsanwalt und Steuerberater Jochen Schnake, Ravensberger Str. 37, 33824 Wertherwird von der Pflicht zur Prüfung des auf den 31.12.2008 erstellten Abschlusses durch einen Abschlussprüfer befreit.Bielefeld, 30.12.2009KausenRichterDie Gläubiger der Gesellschaft können gegen den Beschluss binnen eines Monats Beschwerde einlegen.
SJB - Fashion GmbH, Bielefeld, Herforder Str. 182-194, 33609 Bielefeld.Geschäftsanschrift: Herforder Str. 182-194, 33609 Bielefeld. Der mit der Textilkontor Walter Seidensticker GmbH & Co. KG in Bielefeld (AG Bielefeld HRA 8217) am 12.04.2001 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 30.07.2008 zum 30.04.2009 aufgehoben. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
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