SJG Handelsgesellschaft mbH, Altkirchen, (Großtauschwitz 2, 04626 Altkirchen).Die Gesellschafterversammlung vom 20.08.2008 hat die formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft in die "SGJ Handelsgesellschaft OHG" mit dem Sitz in Altkirchen (Amtsgericht Jena HRA 501189) beschlossen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
SJG Handelsgesellschaft mbH, Altkirchen (Großtauschwitz 2, 04626 Altkirchen). Die Gesellschafterversammlung vom 20.08.2008 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 25.000,00 EUR auf 51.000,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der IUR Ingenieurgesellschaft Umweltschutz Rositz GmbH mit dem Sitz in Altkirchen und die Änderung der §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens) und 3 (Stammkapital, Stammeinlagen) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neuer Gegenstand: Der Handel, Kauf, Verkauf von Produkten, Waren, Maschinen und Dienstleistungen, sowie die Vermittlung dieser Geschäfte zwischen Dritten. Gegenstand sind weiter Ingenieurleistungen für Umwelttechnik, Sanierung und Rekultivierung von landwirtschaftlichen und industriellen Altstandorten oder Altlasten, einschließlich deren Verwertung und Vermarktung, sowie die Herstellung und der Vetrieb von Erzeugnissen und Anlagen für den Umweltschutz. Neues Stammkapital: 51.000,00 EUR. Die IUR Ingenieurgesellschaft Umweltschutz Rositz GmbH mit dem Sitz in Altkirchen (Amtsgericht Jena HRB 208588) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 20.08.2008 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
SJG Handelsgesellschaft mbH, Altkirchen (Großtauschwitz 2, 04626 Altkirchen). Ausgeschieden: Geschäftsführerin: Garrels, Franziska, Altkirchen, * ‒.‒.‒‒.