SK Technologie GmbH, Dippoldiswalde (Industriering 30 - 32, 01744 Dippoldiswalde OT Reinholdshain). Die Verschmelzung wurde am 28.06.2007 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
SK Technologie GmbH, Dippoldiswalde (Industriering 30 - 32, 01744 Dippoldiswalde OT Reinholdshain). Die Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 27.04.2007 sowie aufgrund der Beschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers, ebenfalls vom selben Tag, mit der Steffen Söhner GmbH mit dem Sitz in Dippoldiswalde (Amtsgericht Dresden (HRB 6208)) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit gleichzeitiger Eintragung der Verschmelzung in das Register des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
SK Technologie GmbH, Dippoldiswalde (Industriering 30 - 32, 01744 Dippoldiswalde OT Reinholdshain). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21.10.2004. Gegenstand des Unternehmens: Herstellung von Werkzeugen sowie Herstellung und Vertrieb von technischen Kunststoffteilen und Verbundteilen aller Art. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Geschäftsführer: Söhner, Rosemarie, Schwaigern, * ‒.‒.‒‒; Söhner-Krieg, Sibylle, Schwaigern, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen nur im Bundesanzeiger.