SKB Kapitalbeteiligungsgesellschaft KölnBonn mbH & Co. KG, Köln, Hahnenstraße 57, 50667 Köln. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: SK Equity Investments Verwaltung GmbH, Köln (Amtsgericht Köln HRB 50462). Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen.
SKB Kapitalbeteiligungsgesellschaft KölnBonn mbH & Co. KG, Köln, Hahnenstraße 57, 50667 Köln. (der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Gesellschaftsanteilen, auch von Beteiligungen als stiller Gesellschafter, an Unternehmen und Einrichtungen, die ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung in dem in der Satzung der Sparkasse KölnBonn festgelegten Gebiet haben. Ausgenommen ist die Beteiligung an Unternehmen oder Einrichtungen, die Finanzdienstleistungen anbieten, Aufgaben des Trägers der Sparkasse KölnBonn oder eines seiner Mitglieder erfüllen oder mit dem Träger oder einem seiner Mitglieder erfüllen oder mit dem Träger oder einem seiner Mitglieder in einer engen rechtlichen oder wirtschaftlichen Beziehung stehen. Ausgenommen ist ferner der Erwerb von Beteiligungen zur Vermeidung oder zum Ausgleich sparkasseneigener Verluste. Darüber hinaus ist Gegenstand der Kommanditgesellschaft die Anmietung von Büroimmobilien einschließlich deren Untervermietung. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung des genannten Gesellschaftszwecks notwendig und nützlich erscheinen. ). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Hahnenstraße 57, 50667 Köln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: SK Equity Investments Verwaltung GmbH, Köln (Amtsgericht Köln HRB 50462), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der SKB Kapitalbeteiligungsgesellschaft KölnBonn mbH, Köln (Amtsgericht Köln HRB 19487) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 13.11.2012. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.