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SKF Gleitlager GmbH, Püttlingen (HRB 74032) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
Mühlenstr.
66346 Püttlingen
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 0 keine Angabe
Register
Registernr.: HRB 74032
Amtsgericht: Saarbrücken
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die SKF Gleitlager GmbH aus Püttlingen war im Handelsregister Saarbrücken unter der Nummer HRB 74032 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die SKF Gleitlager GmbH ihren Standort nicht geändert. Die SKF Gleitlager GmbH wies zuletzt 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 08.05.2020)

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Registermeldungen 2

Calendar 14.08.2006
Löschung

SKF Gleitlager GmbH, Püttlingen (Mühlenstraße, 66346 Püttlingen). Der mit der SKF GmbH mit Sitz in Schweinfurt (AG Schweinfurt HRB 0005) am 09.12.1993 abgeschlossene Ergebnisübernahmevertrag ist durch die Verschmelzung mit der herrschenden Gesellschaft zum 02.08.2006 aufgehoben. Die Verschmelzung durch Aufnahme mit der SKF GmbH (AG Schweinfurt HRB 0005) wurde am 02.08.2006 im Handelsregister des Sitzes der übernehmenden Gesellschaft eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 UmwG. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Ergebnisübernahmevertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.

Calendar 26.07.2006
Veränderung

SKF Gleitlager GmbH, Püttlingen (Mühlenstraße, 66346 Püttlingen). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 06.06.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 11.07.2006 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 11.07.2006 mit der SKF GmbH mit Sitz in Schweinfurt (AG Schweinfurt HRB 0005) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Historie 1

14.08.2006
Registervorgang

Löschung 10.08.2006