SKM Verwaltungs GmbH, Greven, Mühlenstr. 31-39, 48268 Greven.Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden SKM Motors oHG (vormals SKM Motorradtechnik GmbH & Co. KG) am 02.10.2009 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
SKM Verwaltungs GmbH, Greven, Mühlenstr. 31-39, 48268 Greven.Geschäftsanschrift: Mühlenstr. 31-39, 48268 Greven. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.08.2009 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 28.08.2009 mit der SKM Motorradtechnik GmbH & Co. KG mit Sitz in Greven (Amtsgericht Steinfurt, HRA 4907) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.