HRA 721052: SKS Dentaltechnik e.K., Friedrichshafen, Bismarckstraße 24, 88045 Friedrichshafen. Die Firma ist erloschen. Gemäß § 31 Abs. 2 HGB von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.
SKS Dentaltechnik e.K., Friedrichshafen (Bismarckstraße 24, 88045 Friedrichshafen, Betrieb eines Zahnlabors). Einzelkaufmann. Inhaber: Wiegand, Joachim, Friedrichshafen, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch Verschmelzung der SKS Dentaltechnik GmbH, Friedrichshafen (Amtsgericht Ulm HRB 631937) auf das Vermögen des Alleingesellschafters. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.