HRB 10199: SLE Technology GmbH, Grafenau, Josef-Buchinger-Straße 9, 94481 Grafenau. Ausgeschieden: Liquidator: Accuron Real Estate GmbH, Grafenau (Amtsgericht Passau HRB 1208). Bestellt: Liquidator: Köstenbauer, Hans, St. Peter im Sulmtal / Österreich, * ‒.‒.‒‒.
HRB 10199: SLE Technology GmbH, Grafenau, Josef-Buchinger-Straße 9, 94481 Grafenau. Ausgeschieden: Liquidator: Schwarz, Martin, St. Oswald, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Liquidator: Accuron Real Estate GmbH, Grafenau (Amtsgericht Passau HRB 1208), mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 10199: SLE Technology GmbH, Grafenau, Josef-Buchinger-Straße 9, 94481 Grafenau. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geändert, nun: Liquidator: Schwarz, Martin, St. Oswald, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 10199: SLE Technology GmbH, Grafenau, Josef-Buchinger-Straße 9, 94481 Grafenau. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Dr. Mattner, Mike Richard, Stockdorf, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Geschäftsführer: Schwarz, Martin, St. Oswald, * ‒.‒.‒‒.
HRB 10199: SLE Technology GmbH, Grafenau, Josef-Buchinger-Straße 9, 94481 Grafenau. Die Gesellschafterversammlung vom 29.11.2017 hat die Änderung des § 4 (Stammkapital) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Die Gesellschaft hat im Wege der Abspaltung gemäß Spaltungsvertrag vom 29.11.2017 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.11.2017 und Beschluss der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 29.11.2017 Teile des Vermögens (Geschäftsbetrieb mit Ausnahme der Grundstücke einschließlich Gebäude) von der SLE electronic GmbH mit dem Sitz in Grafenau (Amtsgericht Passau HRB 1208) übernommen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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