SLG SCHNELLTRANS Logistik GmbH & Co. KG, Wolfsburg, Stellfelder Straße 39, 38442 Wolfsburg. Geändert, nun: Persönlich haftender Gesellschafter: SCHNELLTRANS Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Wolfsburg (HRB 100108), mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.08.2012 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 29.08.2012 mit der Schnellecke Logistics Wolfsburg GmbH mit Sitz in Wolfsburg (HRB 201044) verschmolzen. Die Verschmelzung ist zeitgleich auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen worden. Die Gesellschaft ist erloschen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
38442 Wolfsburg
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Amtsgericht: Braunschweig
Rechtsform: GmbH & Co. KG