HRB 129939 B: SLM - Speziallabor für angewandte Mikrobiologie GmbH, Berlin, Volmerstr. 7 A, UTZ, 12489 Berlin. Geschäftsführer: 2. Fiedler, Felix, * ‒.‒.‒‒, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
SLM - Speziallabor für angewandte Mikrobiologie GmbH, Berlin, Volmerstr. 7 A, UTZ, 12489 Berlin. Firma: SLM - Speziallabor für angewandte Mikrobiologie GmbH Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; Volmerstr. 7 A, UTZ, 12489 Berlin Gegenstand: Mikrobiologische Untersuchungen von Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen, Kosmetika, pharmazeutischen Stoffen, Medizinprodukten, Trinkwasser, Badegewässern, Brauchwasser sowie an ausgewählten Objekten im Bau- und Umweltbereich einschließlich der dazugehörigen chemisch-physikalischen Grundoperationen; ferner die Beprobung und Überwachung von Reinräumen für die Produktion von pharmazeutischen Erzeugnissen und Medizinprodukten. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; 1. Dr. Fiedler, Birgit Andrea, * ‒.‒.‒‒, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 23.08.2010 Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch Ausgliederung des unter der Firma Speziallabor für angewandte Mikrobiologie Dr. Birgit Fiedler e.K. von der Inhaberin Dr. Birgit Fiedler geführten Einzelunternehmens mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 44383 B) aus ihrem Vermögen gemäß dem Ausgliederungsplan vom 23.08.2010 (ergänzt am 29.09.2010). Die Ausgliederung ist mit der gleichzeitig erfolgen Eintragung in das Register des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..