HRB 705256: SLS Glas GmbH, Billigheim, Rittwiese 18, 74842 Billigheim. Sitz verlegt; nun: Neudenau (Amtsgericht Stuttgart HRB 780980). Das Registerblatt ist geschlossen.
HRB 780980: SLS Glas GmbH, Neudenau, Mörikestraße 37, 74861 Neudenau. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.08.2008 mit meghrfachen Änderungen, zuletzt vom 26.08.2010. Die Gesellschafterversammlung vom 12.08.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Nr. 2 (Sitz) beschlossen. Der Sitz ist von Billigheim (Amtsgericht Mannheim HRB 705256) nach Neudenau verlegt. Sitz verlegt; nun: Neue Geschäftsanschrift: Mörikestraße 37, 74861 Neudenau. Gegenstand: Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin an der SLS Transporte und Verpachtung GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Billigheim. Der Handel mit Funktionsgläsern für den konstruktiven Glasbau und Erstellung von Stahlkonstruktionen. Stammkapital: 51.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Schluchter, Horst, Neudenau, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Ausgliederung eines Teils des von dem Einzelkaufmann Schluchter, Horst, Neudenau, * ‒.‒.‒‒ als Inhaber der Firma "Horst Schluchter Transport und Verpachtung e.K.", Billigheim (Amtsgericht Mannheim HRA 440611) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 29.08.2008 mit Nachtrag vom 06.10.2008. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genpommen. Die Eintragung der Ausgliederung ist im Register der Niederlassung des übertragenden Rechtsträgers "Horst Schluchter Transport und Verpachtung e.K:", Billigheim (Amtsgericht Mannheim HRA 440611) am 20.10.2008 erfolgt. Gemäß § 130 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 26.08.2010 zur Durchführung der Aufnahme eines ausgegliederten Teils des Vermögens des Horst Schluchter, Neudenau; * ‒.‒.‒‒ als Inhaber der Firma "SLS Glas Horst Schluchter e.K." Billigheim, (Amtsgericht Mannheim HRA 703227) auf 51.000,00 EUR erhöht. Der Einzelkaufmann Schluchter, Horst, Neudenau, * ‒.‒.‒‒ hat als Inhaber der Firma "SLS Glas Horst Schluchter e.K.", Billigheim (Amtsgericht Mannheim HRA 703227) das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrags vom 26.08.2010 und des Versammlungsbeschlusses vom 26.08.2010 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme) Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Die Eintragung der Ausgliederung ist im Register der Niederlassung des übertragenden Rechtsträgers "SLS Glas Horst Schluchter e.K.", Billigheim (Amtsgericht Mannheim HRA 703227) am 18.10.2010 erfolgt. Gemäß § 130 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen.
SLS Glas GmbH, Billigheim, (Rittwiese 18, 74842 Billigheim).Die Eintragung der Ausgliederung ist im Register der Niederlassung des übertragenden Rechtsträgers "SLS Glas Horst Schluchter e.K.", Billigheim (Amtsgericht Mannheim HRA 703227) am 18.10.2010 erfolgt. Gemäß § 130 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen.
SLS Verwaltungs GmbH, Billigheim, (Rittwiese 18, 74842 Billigheim).Die Gesellschafterversammlung vom 26.08.2010 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zur Durchführung der Aufnahme eines ausgegliederten Teils des Vermögens des Herrn Schluchter, Horst, Neudenau, * ‒.‒.‒‒ nämlich als Inhaber der Firma "SLS Glas Horst Schluchter e.K.", Billigheim (Amtsgericht Mannheim HRA 703227) auf 51.000,00 EUR erhöht. Firma geändert; nun: SLS Glas GmbH. Gegenstand geändert; nun: Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin an der SLS Transporte und Verpachtung GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Billigheim. Der Handel mit Funktionsgläsern für den konstruktiven Glasbau und Erstellung von Stahlkonstruktionen. Stammkapital nun: 51.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: Schluchter, Horst, Neudenau, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Der Einzelkaufmann Schluchter, Horst, Neudenau, * ‒.‒.‒‒ hat als Inhaber der Firma "SLS Glas Horst Schluchter e.K.", Billigheim (Amtsgericht Mannheim HRA 703227) das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 26.08.2010 und des Versammlungsbeschlusses vom 26.08.2010 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Die Ausgliederung wird erst mit der Eintragung der Ausgliederung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
SLS Verwaltungs GmbH, Billigheim, (Rittwiese 18, 74842 Billigheim).Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.08.2008. Gegenstand: Erwerb und Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin an der SLS Transport und Verpachtung GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Billigheim. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen Geschäftsführer. Dieser vertritt die Gesellschaft stets einzeln und ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geschäftsführer: Schluchter, Horst, Neudenau, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Ausgliederung eines Teiles des von dem Einzelkaufmann Schluchter, Horst, Neudenau, * ‒.‒.‒‒ als Inhaber der Firma "Horst Schluchter Transport und Verpachtung e.K.", Billigheim (Amtsgericht Mannheim HRA 440611) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 29.08.2008 mit Nachtrag vom 06.10.2008. Die Ausgliederung wird erst mit der Eintragung der Ausgliederung im Register der Niederlassung des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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