SM-Fulfillment GmbH, Schorndorf, (c/o Günter Burr, Küferstr. 8, 73650 Winterbach).Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2009 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom 27.08.2009 mit dem Vermögen der Alleingesellschafterin Burr, Elisabeth, * ‒.‒.‒‒, Winterbach, als Inhaberin der Firma "BD Media e.K.", Schorndorf (Amtsgericht Stuttgart HRA 722480) verschmolzen. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung im Register der Niederlassung des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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