Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
6 |
b)
Änderung zur
Geschäftsanschrift:
Vogelsanger Weg 80, 40470 Düsseldorf |
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a)
15.11.2024
Krommes |
5 |
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b)
Nach Namensänderung:
Geschäftsführer:
Klein, Dominick, Witten, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt. |
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a)
09.03.2023
Kordus |
HRB 95949: SMART11 GmbH, Düsseldorf, Ronsdorfer Str. 55, 40233 Düsseldorf. Bestellt als Geschäftsführer: Besler, Lukas, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt.
HRB 95949: SMART11 GmbH, Düsseldorf, Ronsdorfer Str. 55, 40233 Düsseldorf. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers, der SMART11 e.K., am 06.04.2022 wirksam geworden. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 18.03.2022 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.03.2022 das von dem Einzelkaufmann Korbel, Dominick, Witten, * ‒.‒.‒‒, unter der Firma SMART11 e.K. in Witten (Amtsgericht Bochum, HRA 7749) betriebene Unternehmen im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Gesellschaft ist entstanden durch Neugründung im Wege der Ausgliederung des von dem Einzelkaufmann als übertragendem Rechtsträger unter der Firma SMART11 e.K. in Düsseldorf betriebenen und beim Amtsgericht Düsseldorf unter HRA 7749 eingetragenen Unternehmens gemäß dem Ausgliederungsplan vom 18.03.2022. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 06.04.2022 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Die Einlage auf das gesamte Stammkapital ist durch Einbringung des unter der Firma SMART11 e.K. betriebenen Unternehmens im Wege der Ausgliederung geleistet. Wegen der insoweit erfolgten Festsetzung wird auf die beim Gericht eingereichten Urkunden Bezug genommen. Die an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger müssen jedem Gläubiger Sicherheit für jeden Anspruch leisten, für den er keine Befriedigung verlangen kann, wenn er ihn innerhalb von sechs Monaten seit dieser Bekanntmachung nach Grund und Höhe schriftlich anmeldet und glaubhaft macht, dass die Ausgliederung seine Erfüllung gefährdet. Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen nur im Bundesanzeiger. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 95949: SMART11 GmbH, Düsseldorf, Ronsdorfer Str. 55, 40233 Düsseldorf. Die Gesellschafterversammlung vom 18.03.2022 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR auf 26.000,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung beschlossen. Neues Stammkapital: 26.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 18.03.2022 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.03.2022 das von dem Einzelkaufmann Korbel, Dominick, Witten, * ‒.‒.‒‒, unter der Firma SMART11 e.K. in Witten (Amtsgericht Bochum, HRA 7749) betriebene Unternehmen im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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