HRB 217320 B: SMG Verwaltungsgesellschaft mbH, Berlin, Unter den Linden 26-30, 10117 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die grenzüberschreitende Verschmelzung ist mit der am 18.11.2020 erfolgten Eintragung in das Registerblatt der SMG Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Wien/Österreich (Firmenbuch des Handelsgerichts Wien, Nr. FN 533477-000) wirksam geworden. Die Firma ist hier gelöscht.
HRB 217320 B: SMG Verwaltungsgesellschaft mbH, Berlin, Unter den Linden 26-30, 10117 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist aufgrund Verschmelzungsplanes vom 04.08.2020 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom 21.09.2020 mit der SMG Verwaltungsgesellschaft mit Sitz in Wien/Österreich (Firmenbuch des Handelsgerichts Wien, Nr. FN 533477a) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam sobald die Voraussetzungen nach dem Recht, dem die übernehmende Gesellschaft unterliegt, erfüllt sind.
HRB 217320 B: SMG Verwaltungsgesellschaft mbH, Berlin, Unter den Linden 26-30, 10117 Berlin. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: 1. Es wurde der Entwurf eines Verschmelzungsplans zum Handelsregister eingereicht. 2. An der grenzüberschreitenden Verschmelzung sind beteiligt: a) Als übertragende Gesellschaft die SMG Verwaltungsgesellschaft mbH, eine Gesellschaft rnit beschränkter Haftung deutschen Rechts mit dem Sitz in Berlin, Deutschland; b) Als übernehmende Gesellschaft die SMG Verwaltungsgesellschaft mbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung österreichischen Rechts mit dern Sitz in Wien, Österreich. 3. Betroffene Register: a) Die übertragende Gesellschaft, also die SMG Verwaltungsgesellschaft mbH mit dem Sitz in Berlin, ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg - Registergericht - unter HRB 217320 B; b) die übernehmende Gesellschaft, also die SMG Verwaltungsgesellschaft mbH mit dem Sitz in Wien, ist eingetragen im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien unter FN 533477a. 4. Hinsichtlich der Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften gilt folgendes: a) Gläubigerrechte: Gemäß § 122j UmwG ist den Gläubigern einer übertragenden Gesellschaft Sicherheit zu leisten, wenn die übernehmende Gesellschaft nicht dem deutschen Recht unterliegt, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht auf Sicherheitsleistung steht Gläubigern zudem nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans oder seines Entwurfs entstanden sind. Die Gläubiger werden hiermit auf dieses Recht hingewiesen. Die Gläubiger der übertragenden Gesellschaft haben ihre Rechte geltend zu machen, indem sie die Ansprüche fristgerecht gegenüber der übertragenden Gesellschaft stellen. Schuldner des Anspruchs auf Sicherheitsleistung ist die übertragende Gesellschaft, hier die SMG Verwaltungsgesellschaft mbH mit dem Sitz in Berlin. Mit Wirksamkeit der Verschmelzung geht die Verbindlichkeit auf die übernehmende Gesellschaft, hier die SMG Verwaltungsgesellschaft mbH mit dem Sitz in Wien über. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang der Anmeldung beim Schuldner des Anspruchs. Die Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft haben ihre Ansprüche geltend zu machen, indem sie die Ansprüche fristgerecht gegenüber der übernehmenden Gesellschaft stellen. b) Minderheitsgesellschafter: Keine der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften hat Minderheitsgesellschafter, vielmehr ist Alleingesellschafterin sowohl der übertragenden Gesellschaft wie auch der übernehmenden Gesellschaft Frau Johanna Gabriele-Aida Lief-Küpper. Angaben zur Verbesserung des Umtauschverhältnisses (§ 122h UmwG) und zum Abfindungsangebot (§ 122i UmwG) sowie Angaben darüber, wie die sich daraus ergebenden Rechte geltend gemacht werden können, sind nicht erforderlich, weil keine Minderheitsgesellschafter vorhanden sind. Vorsorglich wird noch auf Folgendes hingewiesen: Der Verschmelzungsplan enthält keine Angaben nach § 15 UmwG zur Verbesserung des Umtauschverhältnisses, weil sämtliche Anteilsinhaber der übertragenden Gesellschaft auf die Gewährung von Anteilen an der übernehmenden Gesellschaft verzichten. Aus dem gleichen Grund erübrigen sich auch Angaben zum Abfindungsangebot im Verschmelzungsplan. c) Anschrift zur Einholung von Auskünften: Unter der folgenden Anschrift können vollständige Auskünfte über die vorgenannten Modalitäten kostenlos eingeholt werden: SMG Verwaltungsgesellschaft mbH, Tuchlauben 7a, 1010 Wien, Österreich.
HRB 217320 B: SMG Verwaltungsgesellschaft mbH, Berlin, Unter den Linden 26-30, 10117 Berlin. Änderung zu Nr. 1: Die Eintragung betreffend den Namen ist von Amts wegen wie folgt geändert: Geschäftsführer: Lief-Küpper, Johanna Gabriele Aida, * ‒.‒.‒‒, Waldbreitbach; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
HRB 719835: SMG Verwaltungsgesellschaft mbH, Auggen, Röthestraße 2, 79424 Auggen. Sitz verlegt; nun: Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB 217320 B). Änderung der Geschäftsanschrift: Unter den Linden 26-30, 10117 Berlin. Das Registerblatt ist geschlossen.
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