SMM Deutschland GmbH, Königstein im Taunus, (Siemensstraße 14, 61352 Bad Homburg v. d. Höhe).Neuer Sitz: Bad Homburg v. d. Höhe. Der Sitz ist nach Bad Homburg v. d. Höhe (jetzt: Amtsgericht Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 11067) verlegt.
SMM Deutschland GmbH, Königstein im Taunus (Johann-Hinrich-Wichern-Str. 4, 61462 Königstein im Taunus). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 02.04.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Sportpark Königstein GmbH mit Sitz in Königsteim im Taunus (Amtsgericht Königstein im Taunus, HRB 4323) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
SMM Deutschland GmbH, Königstein im Taunus (Johann-Hinrich-Wichern-Str. 4, 61462 Königstein im Taunus). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 06.02.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der SMM siebte Vermögensverwaltungs- GmbH mit Sitz in Königstein im Taunus (Amtsgericht Königstein im Taunus, HRB 5547) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.