SMT Straßenmarkierungstechnik GmbH, Völklingen, (Scharnhorststr. 15, 66333 Völklingen).Die Gesellschaft ist gemäß § 394 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
SMT Straßenmarkierungstechnik GmbH, Völklingen, (Scharnhorststr. 15, 66333 Völklingen).Es ist beabsichtigt, die Gesellschaft von Amts wegen gemäß § 394 FamFG wegen Vermögenslosigkeit zu löschen. Frist für den Widerspruch: 3 Monate.
SMT Straßenmarkierungstechnik GmbH, Völklingen, (Scharnhorststr. 15, 66333 Völklingen).Gemäß § 65 Absatz 1 Satz 3 GmbHG von Amts wegen eingetragen: Durch Beschluss der Amtsgerichts Saarbrücken (Az.: 105 IN 28/09) vom 14.09.2009 ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen worden. Die Gesellschaft ist hierdurch kraft Gesetzes aufgelöst.
SMT Straßenmarkierungstechnik GmbH, Völklingen (Scharnhorststr. 15, 66333 Völklingen). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.01.2006. Gegenstand: Die Ausführung von Fahrbahnsanierungs- und -markierungsarbeiten aller Art sowie die Herstellung, der Vertrieb, das Aufbringen und Aufstellen von Leiteinrichtungen sowie der Handel mit Straßenbaustoffen aller Art. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Fischer, Rüdiger, Völklingen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im elektronischen Bundesanzeiger.