HRB 77646: SNO Ernährungs-GmbH, Kerpen, Am Falder 36, 50171 Kerpen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Köln (70k IN 41/19) vom 01.11.2019 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
HRB 77646: SNO Ernährungs-GmbH, Kerpen, Am Falder 36, 50171 Kerpen. Bestellt als Geschäftsführer: Obran, Viktoria, Kerpen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 77646: SNO Ernährungs-GmbH, Kerpen, Am Falder 36, 50171 Kerpen. Die Gesellschafterversammlung hat am 28.12.2017 beschlossen, den Gegenstand des Unternehmens und entsprechend den Gesellschaftsvertrag in § 2 zu ändern, sowie den Gesellschaftsvertrag in § 7 (Gesellschafterbeschlüsse) zu ändern. Neuer Unternehmensgegenstand: die Ernährungsberatung und therapeutische Anwendung zur Gewichtsreduktion, der Weiterverkauf von Fertigprodukten und der Verkauf von Lebensmitteln. Nicht mehr Geschäftsführer: Nüsse, Thomas, Königswinter, * ‒.‒.‒‒.
HRB 77646: SNO Ernährungs-GmbH, Kerpen, Am Falder 36, 50171 Kerpen. Die Gesellschafterversammlung vom 14.07.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 25.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der ST Ernährungs-GmbH mit Sitz in Kerpen (Amtsgericht Köln HRB 76868) beschlossen. 50.000,00 EUR.
HRB 77646: SNO Ernährungs-GmbH, Kerpen, Am Falder 36, 50171 Kerpen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.07.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.07.2015 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tag mit der ST Ernährungs-GmbH mit Sitz in Kerpen (Amtsgericht Köln HRB 76868) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Unternehmensrecherche einfach und schnell
Alle verfügbaren Informationen zu diesem Unternehmen erhalten Sie in unserer Online-App
Jetzt Paket buchen