SOBA Biotec Holding GmbH, Bad Honnef (Linzer Straße 21, 53604 Bad Honnef). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden SOBA Investitions- und Beteiligungs GmbH am 02.07.2008 eingetragen worden. Die Firma ist erloschen; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
SOBA Biotec Holding GmbH, Bad Honnef (Linzer Straße 21, 53604 Bad Honnef). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.06.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers jeweils vom 11.06.2008 mit der SOBA Investitions- und Beteiligungs GmbH mit Sitz in Bad Honnef (AG Siegburg HRB 6830) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
SOBA Biotec Holding GmbH, Bad Honnef (Linzer Straße 21, 53604 Bad Honnef). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.02.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.02.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 15.02.2008 mit der PFS Petersberger FinanzService GmbH mit Sitz in Bad Honnef (Amtsgericht Siegburg HRB 9476) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
SOBA Biotec Holding GmbH, Bad Honnef (Linzer Straße 21, 53604 Bad Honnef). Die Gesellschafterversammlung vom 15.02.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 6 (Stammkapital und Stammeinlagen) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 100,00 EUR auf 100.100,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der PFS Petersberger FinanzService GmbH, Bad Honnef (Amtsgericht Siegburg HRB 9476) beschlossen. 100.100,00 EUR.
SOBA Biotec Holding GmbH, Bad Honnef (Linzer Straße 21, 53604 Bad Honnef). Geschäftsführer: Solzbacher, Franz-Ludwig, Bad Honnef, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
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