SOBAU GmbH, Taufkirchen, Landkreis München (Hohenbrunner Weg 20, 82024 Taufkirchen). Die Verschmelzung wurde am 19.12.2006 in das Register des neuen Rechtsträgers eingetragen (siehe Amtsgericht München HRA 89273).
SOBAU GmbH, Taufkirchen, Landkreis München (Hohenbrunner Weg 20, 82024 Taufkirchen). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 08.12.2006 sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom selben Tag mit dem Vermögen der Alleingesellschafterin Roth, Luise Marie, Plauen-Jößnitz, * ‒.‒.‒‒ verschmolzen. Das Unternehmen wird als Einzelfirma unter der Firma SOBAU e. K. mit dem Sitz in Taufkirchen geführt. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung der Einzelfirma. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.