HRA 31426: SOESSY GmbH & Co. KG, Overath, Soennecken-Platz, 51491 Overath. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Soennecken Gesellschaft für Büroorganisation mit beschränkter Haftung, Overath (Amtsgericht Köln HRB 45873). Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen.
HRA 31426: SOESSY GmbH & Co. KG, Overath, Soennecken-Platz, 51491 Overath. ((1) Der Gegenstand des Unternehmens ist a) die Konzeptionierung und der Vertrieb von e-business Systemen, b) die Konzeptionierung und der Vertrieb einer Bild- und Textdatenbank, c) die Beratung und Schulung mit dem Ziel der Prozessoptimierung bei der Anwendung von e-businessSystemen und Bild- und Textdatenbanken, d) die Konzeption, Weiterentwicklung und Pflege von Internetauftritten . Die Gesellschaft ist berechtigt, im In- und Ausland Zweigniederlassungen zu errichten und Tochtergesellschaften zu gründen und sich an gleichartigen und ähnlichen Unternehmen zu beteiligen. Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die geeignet erscheinen, den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern. (2) Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen beteiligen (Beteiligungsgesellschaften), wenn sichergestellt ist, dass die in der Satzung der Genossenschaft für verbundene Unternehmen der Soennecken eG geltenden Vorschriften auch auf die Satzungen dieser Beteiligungsgesellschaften Anwendung finden. (3) Zweck der Gesellschaft ist die zumindest indirekte Erfüllung des satzungsmäßigen Förderauftrages der Genossenschaft gegenüber ihren Mitgliedern. ). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Soennecken-Platz, 51491 Overath. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Soennecken Gesellschaft für Büroorganisation mit beschränkter Haftung, Overath (Amtsgericht Köln HRB 45873), mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Soennecken Software und Systeme GmbH, Overath (Amtsgericht Köln, HRB 50005) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 27.07.2015. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.