HRB 18512 B: SOFACO GmbH, Berlin, Mommsenstraße 67, 10629 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Liquidation ist beendet. Die Firma ist erloschen.
HRB 18512 B: SOFACO GmbH, Berlin, Mommsenstraße 67, 10629 Berlin. Vertretungsregelung: Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Änderung zu Nr. 3: nunmehr; Liquidator: Clarkson, Andrew, * ‒.‒.‒‒, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 18512 B: SOFACO GmbH, Berlin, Mommsenstraße 67, 10629 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Mommsenstraße 67, 10629 Berlin; Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Schlegel, Reinhard; Geschäftsführer: 3. Clarkson, Andrew, * ‒.‒.‒‒, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Prokura: Nicht mehr Prokurist: 1. Clarkson, Andrew J.
SOFACO Real Estate GmbH, Berlin, Mommsenstr. 6, 10629 Berlin. Firma: SOFACO GmbH Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift:; Mommsenstr. 6, 10629 Berlin Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 16.11.2009 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 Absatz 1 (Firma)..
SOFACO Real Estate GmbH, Berlin (Mommsenstr. 6, 10629 Berlin). Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 25.08.2009 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist Sofaco for German Trading GmbH mit dem Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB 14462) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..
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