Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
5 |
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b)
Die Abwicklung ist beendet.
Die Gesellschaft ist gelöscht. |
a)
10.10.2023
Ulmer |
HRB 147361: SOKRATES Investments AG, Hamburg, Am Leuchtturm 8 d, 22559 Hamburg. Ist nur ein Abwickler bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Abwickler bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Abwickler gemeinsam vertreten. Geändert, nun Abwickler: Kilian, Sven Philipp, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 147361: SOKRATES Investments AG, Hamburg, Am Leuchtturm 8 d, 22559 Hamburg. Die Hauptversammlung vom 03.12.2020 hat die Änderung der Satzung in § 1 Abs. (3) (Geschäftsjahr) beschlossen.
HRB 147361: SOKRATES Investments AG, Hamburg, Am Leuchtturm 8 d, 22559 Hamburg. Die Hauptversammlung vom 21.09.2017 hat die Änderung der Satzung in § 1 Abs. (3) (Geschäftsjahr) beschlossen.
HRB 132860: SOKRATES Investments GmbH, Hamburg, Am Leuchtturm 8 d, 22559 Hamburg. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 26.06.2017 im Wege des Formwechsels in die SOKRATES Investments AG mit Sitz in Hamburg umgewandelt. Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (Amtsgericht Hamburg HRB 147361) am 24.07.2017 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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