SOLID-MASSIVHAUS GMBH, Dietingen, Im Weiher 9, 78661 Dietingen. Die Gesellschafterversammlung vom 29.08.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zur Durchführung der Aufnahme eines ausgegliederten Teils des Vermögens des Kammerer, Ralf, Dietingen-Irslingen, * ‒.‒.‒‒ als Inhaber der Firma "Ralf Kammerer e.K.", Dietingen (Amtsgericht Stuttgart HRA 726762) auf 51.300,00 EUR im Wege der Ausgliederung erhöht. Stammkapital nun: 51.300,00 EUR. Der Einzelkaufmann Kammerer, Ralf, Dietingen-Irslingen, * ‒.‒.‒‒ hat als Inhaber der Firma "Ralf Kammerer e.K.", Dietingen (Amtsgericht Stuttgart HRA 726762) das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 29.08.2011 und des Versammlungsbeschlusses vom 29.08.2011 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Die Ausgliederung wird erst mit der Eintragung der Ausgliederung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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