HRB 102657: SOLUSCOPE GmbH, Saarbrücken, Bismarckstraße 53, 66121 Saarbrücken. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden SOLUSCOPE S.A.S am 20.11.2017 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HRB 102657: SOLUSCOPE GmbH, Saarbrücken, Bismarckstraße 53, 66121 Saarbrücken. Die Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsplans vom 09.08.2017 mit der SOLUSCOPE S.A.S. mit dem Sitz in Aubagne/Frankreich (Registre du Commerce et des Sociétès von Marseille, Nummer 490918075) verschmolzen. Die Voraussetzungen der Verschmelzung nach deutschem Recht liegen vor. Die Verschmelzung wird erst wirksam sobald die Voraussetzungen nach dem Recht, dem die übernehmende Gesellschaft unterliegt, erfüllt sind.
HRB 102657: SOLUSCOPE GmbH, Saarbrücken, Bismarckstraße 53, 66121 Saarbrücken. Der Entwurf des gemeinsamen Verschmelzungsplans mit den Verschmelzungsbedingungen für eine grenzüberschreitende Verschmelzung zwischen der SOLUSCOPE GmbH (als übertragender Gesellschaft) und der SOLUSCOPE S.A.S. (als übernehmender Gesellschaft) ist beim Handelsregister der übertragenden Gesellschaft eingereicht worden.An der grenzüberschreitenden Verschmelzung sind die folgenden Gesellschaften beteiligt:als übertragende Gesellschaft:SOLUSCOPE GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht mit Sitz in Saarbrücken, Deutschland;als übernehmende Gesellschaft:SOLUSCOPE S.A.S., eine Aktiengesellschaft nach französischem Recht mit Sitz in Aubagne, Frankreich.Die an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften sind in den folgenden Registern eingetragen:Die übertragende Gesellschaft SOLUSCOPE GmbH ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter Nummer HRB 102657Die übernehmende Gesellschaft SOLUSCOPE S.A.S. ist eingetragen im Handels- und Gesellschaftsregister (Registre du Commerce et des Sociétés) von Marseille unter der Nummer 490918075.Rechte der Minderheitsgesellschafter:Die übertragende und die übernehmende Gesellschaft haben jeweils nur einen Gesellschafter. Dementsprechend sind weder bei der übertragenden noch bei der übernehmenden Gesellschaft Minderheitsgesellschafter vorhanden.Rechte der Gläubiger der übertragenden Gesellschaft:Als Folge der Verschmelzung gehen alle Verbindlichkeiten der übertragenden Gesellschaft vom Tag der Wirksamkeit der Verschmelzung an auf die übernehmende Gesellschaft (neuer Schuldner) über.Die Rechte der Gläubiger der übertragenden Gesellschaft (SOLUSCOPE GmbH) ergeben sich aus §122 j UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten SOLUSCOPE GmbH, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können, Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen zwei (2) Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird.Das Recht auf Sicherheitsleistung steht den Gläubigern nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu fünfzehn (15) Tagen nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans oder seines Entwurfs entstanden sind.Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht etwa auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadenersatzanspruchs.Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der SOLUSCOPE GmbH unter der Anschrift SOLUSCOPE GmbH, Bismarckstraße 53, 66121 Saarbrücken, Deutschland, geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung dergestalt erforderlich, dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens zwei (2) Monate nach der Bekanntmachung des Verschmelzungsplans oder seines Entwurfs gefordert werden muss.Rechte der Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft: Die vertraglichen Rechte der Gläubiger der SOLUSCOPE S.A.S. werden durch die Verschmelzung nicht berührt. Die mit der SOLUSCOPE S.A.S. bestehenden Vertragsverhältnisse gelten uneingeschränkt fort.Jeder Gläubiger der Soluscope S.A.S (ausgenommen Anleihegläubiger), dem eine Forderung in Höhe eines bestimmten, fälligen Betrages, (créance liquide et exigibe) gegenüber der Soluscope S.A.S. zusteht, hat das Recht, innerhalb von 30 Tagen ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Verschmelzung im französischen Amtsblatt (BODACC), Einspruch zu erheben. Die Gläubiger haben einen Schriftsatz (assignation) bei einem Handelsgericht einzureichen, welches grundsätzlich das Handelsgericht Marseille sein soll. Ein solcher Antrag führt jedoch nicht zu einer Aussetzung des Verschmelzungsprozesses. Das Gericht, vor welchem der Anspruch geltend gemacht wird, hat die Möglichkeit:-den Einspruch abzulehnen;-die Rückzahlung der Forderung anzuordnen, oder;-die Bereitstellung einer Sicherheit anzuordnen.Wenn innerhalb der 30-Tages-Frist keine Einwände geltend gemacht werden, erteilt das französische Register des Handelsgericht Marseille eine Unbedenklichkeitsbescheinigung.Ansprüche sind unmittelbar gegenüber der SOLUSCOPE S.A.S. unter deren Geschäftsanschrift SOLUSCOPE S.A.S., 100 rue de la Fauge, Zi Les Paluds, 13400 Aubagne, Frankreich, geltend zu machen.Vollständige Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung der Rechte der Gläubiger der beteiligten Gesellschaften können unter den folgenden Adressen kostenlos angefordert werden:SOLUSCOPE GmbH, Bismarckstraße 53, 66121 Saarbrücken, Deutschland;SOLUSCOPE S.A.S., 100 rue de la Fauge, Zi Les Paluds, 13400 Aubagne, Frankreich
HRB 17267: SOLUSCOPE GmbH, Duisburg, Bismarckstraße 120, 47057 Duisburg. Geschäftsanschrift: Bismarckstraße 53, 66121 Saarbrücken. Der Sitz ist nach Saarbrücken (jetzt Amtsgericht Saarbrücken, HR B 102657) verlegt.
HRB 102657: SOLUSCOPE GmbH, Saarbrücken, Bismarckstraße 53, 66121 Saarbrücken. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.06.2004 mit Änderung vom 03.12.2012. Die Gesellschafterversammlung vom 18.05.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Duisburg (bisher Amtsgericht Duisburg HRB 17267) nach Saarbrücken beschlossen. Geschäftsanschrift: Bismarckstraße 53, 66121 Saarbrücken. Gegenstand: Vertrieb und Verkauf von Maschinen, Materialien und Verbrauchsmaterialien sowie Dienstleistungen für den medizinischen und zahnärztlichen Bereich unter anderem auf dem Gebiet der Reinigung und der Hygiene, der Sterilisierung, der Endoskopie, des OP'Bereich und der Wasserreinigung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Biry, Jean-François, Marseille/Frankreich, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.