Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, Geschäftsanschrift,
Empfangsberechtigte,
Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
6 |
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b)
Die Liquidation ist beendet.
Die Gesellschaft ist gelöscht. |
a)
28.05.2024
Müller
b)
Das Registerblatt ist
geschlossen. |
HRB 12825: SOLUTION Management + Consulting Saarbrücken GmbH, Saarbrücken, In der Perch 30, 66709 Weiskirchen. Nicht mehr Liquidator: Schmidt, Josef Nikolaus, Weiskirchen, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Liquidator: Eltner, Kathrin, Neunkirchen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 12825: SOLUTION Management + Consulting Saarbrücken GmbH, Saarbrücken, Heinrich-Barth-Straße 23, 66115 Saarbrücken. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Liquidatoren gemeinsam vertreten. Nicht mehr Geschäftsführer, nun: Liquidator: Schmidt, Josef Nikolaus, Weiskirchen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschafterversammlung vom 18.06.2020 hat die Auflösung der Gesellschaft beschlossen. Änderung zur Geschäftsanschrift: In der Perch 30, 66709 Weiskirchen.
HRB 12825:SOLUTION Management + Consulting Saarbrücken GmbH, Saarbrücken, Heinrich-Barth-Straße 23, 66115 Saarbrücken.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.02.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 13.02.2014 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 13.02.2014 mit der Josef Schmidt Management + Consulting GmbH mit Sitz in Weiskirchen (Amtsgericht Saarbrücken, HRB 12646) als übertragendem Rechtsträger unter Ausschluss der Abwicklung im Wege der Verschmelzung nach §§ 2, 4 ff UmwG - Verschmelzung durch Aufnahme - verschmolzen. Geschäftsanschrift: Heinrich-Barth-Straße 23, 66115 Saarbrücken. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
SOLUTION Management + Consulting Saarbrücken GmbH, Saarbrücken (Heinrich-Barth-Straße 23, 66115 Saarbrücken). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe der Verschmelzungsverträge vom 26.07.2005 sowie den Zustimmungsbeschlüssen ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.07.2005 und der Gesellschafterversammlungen der übertragenden Rechtsträgervom 26.07.2005 mit der SOLUTION Vertriebsmanagement Saarbrücken GmbH mit Sitz in Saarbrücken (AG Saarbrücken HRB 12824) und der SOLUTION Foodmanagement Saarbrücken GmbH mit Sitz in Saarbrücken (AG Saarbrücken HRB 13345) als übertragende Rechtsträger unter Ausschluss der Abwicklung im Wege der Verschmelzung nach §§ 2 Nr. 1, 3 Abs 1 Nr. 2, 4 ff, 46 ff UmwG - Verschmelzung durch Aufnahme - verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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