HRB 25915: SOPHOS GmbH, Wiesbaden, Gustav-Stresemann-Ring 1, 65189 Wiesbaden. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Sophos Technology GmbH mit Sitz in Karlsruhe am 03.08.2017 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 25915: SOPHOS GmbH, Wiesbaden, Gustav-Stresemann-Ring 1, 65189 Wiesbaden. Umwandlungsvermerk von Amts wegen berichtigt hinsichtlich des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers: Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.03.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Sophos Technology GmbH mit Sitz in Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRB 712658) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers.
HRB 25915: SOPHOS GmbH, Wiesbaden, Gustav-Stresemann-Ring 1, 65189 Wiesbaden. Nicht mehr Geschäftsführer: Hilpert, Wolfgang Werner, Dossenheim, * ‒.‒.‒‒.
HRB 25915: SOPHOS GmbH, Wiesbaden, Gustav-Stresemann-Ring 1, 65189 Wiesbaden. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.03.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Sophos Technology GmbH mit Sitz in Mannheim (Amtsgericht Mannheim HRB 712658) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 25915: SOPHOS GmbH, Wiesbaden, Gustav-Stresemann-Ring 1, 65189 Wiesbaden. Prokura erloschen: Kleiser, Rainer Franz, Schwerte, * ‒.‒.‒‒; Zimmermann, Frank, Waltrop, * ‒.‒.‒‒.
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