Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
6 |
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b)
Die Verschmelzung wurde am 16.11.2022 wirksam. |
a)
24.11.2022
Göhl |
5 |
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b)
Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund
des Verschmelzungsplans vom 24.08.2022 mit der Rösch
Company AG mit dem Sitz in Balzers/Fürstentum
Liechtenstein (Handelsregister des Fürstentums Liechtenstein
FL-0002.420.268-2) verschmolzen. Die Voraussetzungen der
Verschmelzung nach deutschem Recht liegen vor.
Die Verschmelzung wird erst wirksam sobald die
Voraussetzungen nach dem Recht, dem die übernehmende
Gesellschaft unterliegt, erfüllt sind. |
a)
25.10.2022
Göhl |
HRB 7882: SOPO Handels GmbH, Lindau (B), Bregenzer Straße 33, 88131 Lindau. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Beier, Ivonne, Halle/Saale, * ‒.‒.‒‒; Kraus, Heinz Karl, Reichertshausen, * ‒.‒.‒‒.
Dieter Roesch GmbH, Lindau (B), Bregenzer Straße 33, 88131 Lindau (Bodensee).Die Gesellschafterversammlung vom 16.02.2010 hat die Änderung der §§ 1 (Firma) und 15 (Schlußbestimmungen) der Satzung beschlossen. Neue Firma: SOPO Handels GmbH. Geschäftsanschrift: Bregenzer Straße 33, 88131 Lindau.
Dieter Roesch GmbH, Lindau (B), Bregenzer Straße 33, 88131 Lindau (Bodensee).Geschäftsanschrift: Bregenzer Straße 33, 88131 Lindau (Bodensee). Die Dieter Roesch Gesellschaft m.b.H. mit dem Sitz in Dornbirn, Österreich (Landesgericht Feldkirch FN 75994 g ) und die Roesch in Höchst GmbH mit dem Sitz in Höchst, Österreich (Landesgericht Feldkirch FN 198453 v ) sind auf Grund des Verschmelzungsplanes vom 20.05.2009 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom 22.07.2009 und vom 05.08.2009 mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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