HRB 174769 B: SOPRONIS GmbH, Mainz, Poststraße 81, 55126 Mainz. Sitz / Zweigniederlassung: Mainz; Rechtsverhaeltnis: Der Sitz der Gesellschaft ist nach Mainz verlegt (Amtsgericht Mainz, HRB 47607).
HRB 47607: SOPRONIS GmbH, Mainz, Poststraße 81, 55126 Mainz. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.06.2011, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 01.08.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Berlin (bisher Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) HRB 174769 B) nach Mainz beschlossen. Geschäftsanschrift: Poststraße 81, 55126 Mainz. Gegenstand: Veröffentlichung von Büchern, Druckerzeugnissen, Lehr- und Unterrichtsmitteln; Zeitschriften. Werbung; Geschäftsführung; Beratung bei der Organisation und Führung von Unternehmen; Unternehmensverwaltung; Unternehmensberatung; Beratung in Fragen des Personalwesens; Durchführung von Unternehmensverlagerungen; Erstellung von Geschäftsgutachten; organisatorisches Projektmanagement; Beschaffungsdienstleistungen für Dritte; Planung und Überwachung von Unternehmensentwicklungen in organisatorischer Hinsicht; Outsourcing-Dienste; Büroarbeiten. Erziehung; Ausbildung; Coaching; Veranstaltung und Durchführung von Seminaren und Workshops; Schulung; Training; Herausgabe von Texten, ausgenommen Werbetexte; Publikationen; Wissenschaftliche und technologische Dienstleistungen und Forschungsarbeiten und diesbezügliche Designerdienstleistungen; Forschungs- und Entwicklungsdienste bezüglich neuer Produkte für Dritte; Zertifizierungen; Qualitätsprüfung; technisches Projektmanagement; Durchführung von technischen Tests; industrielle Analyse- und Forschungsdienstleistungen; Erstellung von technischen Gutachten; Entwurf und Entwicklung von Computerhardware und -software; Vermietung von Webservern; Vermietung und Verkauf von Software. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Raab, Martin Ernst Bruno, Mainz, * ‒.‒.‒‒.
HRB 43503: SOPRONIS GmbH, Mainz, Poststraße 81, 55126 Mainz. Der Sitz ist nach Berlin (jetzt Amtsgericht Charlottenburg, HRB 174769 B) verlegt. Das Registerblatt ist geschlossen. Neuer Sitz: Berlin.
HRB 174769 B: SOPRONIS GmbH, Berlin, Poststraße 81, 55126 Mainz. Firma: SOPRONIS GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Poststraße 81, 55126 Mainz; Gegenstand: Veröffentlichung von Büchern, Druckerzeugnissen, Lehr- und Unterrichtsmitteln; Zeitschriften. Werbung; Geschäftsführung; Beratung bei der Organisation und Führung von Unternehmen; Unternehmensverwaltung; Unternehmensberatung; Beratung in Fragen des Personalwesens; Durchführung von Unternehmensverlagerungen; Erstellung von Geschäftsgutachten; organisatorisches Projektmanagement; Beschaffungsdienstleistungen für Dritte; Planung und Überwachung von Unternehmensentwicklungen in organisatorischer Hinsicht; Outsourcing-Dienste; Büroarbeiten. Erziehung; Ausbildung; Coaching; Veranstaltung und Durchführung von Seminaren und Workshops; Schulung; Training; Herausgabe von Texten, ausgenommen Werbetexte; Publikationen; Wissenschaftliche und technologische Dienstleistungen und Forschungsarbeiten und diesbezügliche Designerdienstleistungen; Forschungs- und Entwicklungsdienste bezüglich neuer Produkte für Dritte; Zertifizierungen; Qualitätsprüfung; technisches Projektmanagement; Durchführung von technischen Tests; industrielle Analyse- und Forschungsdienstleistungen; Erstellung von technischen Gutachten; Entwurf und Entwicklung von Computerhardware und -software; Vermietung von Webservern; Vermietung und Verkauf von Software. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. Geschäftsführer: 1. Raab, Martin Ernst Bruno, * ‒.‒.‒‒, Mainz; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 17.06.2011 zuletzt geändert durch Beschluss vom 26.04.2013. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 14.01.2016 ist der Sitz der Gesellschaft von Mainz (Amtsgericht Mainz, HRB 43503) nach Berlin verlegt und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 (Sitz). Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.07.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 08.07.2015 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 08.07.2015 mit der IXPROVISE GmbH mit Sitz in Mainz (Amtsgericht Mainz - HRB 41314) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Bemerkung: Tag der ersten Eintragung: 31.08.2011
HRB 43503:SOPRONIS GmbH, Mainz, Poststraße 81, 55126 Mainz.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.07.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 08.07.2015 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 08.07.2015 mit der IXPROVISE GmbH mit Sitz in Mainz (Amtsgericht Mainz - HRB 41314) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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