Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
9 |
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b)
Ausgeschieden
Geschäftsführer:
Freese, Thorsten, Bad Segeberg, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
12.12.2023
Ulmer |
8 |
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b)
Ausgeschieden
Geschäftsführer:
Richert, Jochen, Glückstadt, * ‒.‒.‒‒
Bestellt
Geschäftsführer:
Hammer, Marcus, Wernau Neckar, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Bestellt
Geschäftsführer:
Freese, Thorsten, Bad Segeberg, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
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a)
13.11.2023
Ulmer |
HRB 82708: SOULFOOD MUSIC DISTRIBUTION GmbH, Hamburg, Van-der-Smissen-Straße 3, 22767 Hamburg. Ausgeschieden Geschäftsführer: Schmitz, Georg, Meinerzhagen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 82708: SOULFOOD MUSIC DISTRIBUTION GmbH, Hamburg, Agathe-Lasch-Weg 2, 22605 Hamburg. Änderung zur Geschäftsanschrift: Van-der-Smissen-Straße 3, 22767 Hamburg.
HRB 82708: SOULFOOD MUSIC DISTRIBUTION GmbH, Hamburg, Agathe-Lasch-Weg 2, 22605 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Massacre Records Gesellschaft für Musikmarketing mbH mit Sitz in Untergruppenbach (Amtsgericht Stuttgart HRB 105248) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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