Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
6 |
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b)
Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden
ShipsPark Verwaltung GmbH am 07.02.2024 eingetragen
worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2
UmwG.
Die Gesellschaft ist erloschen. |
a)
14.02.2024
Lang |
5 |
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b)
Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach
Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2023 /
05.01.2024 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer
Gesellschafterversammlung vom 29.08.2023 / 05.01.2024 und
der Gesellschafterversammlung des übernehmenden
Rechtsträgers vom 29.08.2023 / 05.01.2024 mit der ShipsPark
Verwaltung GmbH mit Sitz in Haren (Ems) (Amtsgericht
Osnabrück HRB 203646) verschmolzen.
Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem
Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. |
a)
15.01.2024
Lang |
HRB 206579: SP Athens Verwaltung GmbH, Haren (Ems), Zeissstraße 1, 49733 Haren (Ems). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.10.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.10.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 19.10.2018 mit der SP Dubai Beteiligungs UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Haren (Ems) (Amtsgericht Osnabrück HRB 210783) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRB 206579: SP Athens Verwaltung GmbH, Haren (Ems), Zeissstraße 1, 49733 Haren (Ems). Umwandlungsvermerk von Amts wegen berichtigt, nun: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.08.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.08.2016 und der Gesellschafterversammlungen der übertragenden Rechtsträger vom 17.08.2016 mit der SP Auckland Verwaltung GmbH mit Sitz in Haren (Amtsgericht Osnabrück HRB 206566) und der SP Atlanta Verwaltung GmbH mit Sitz in Haren (Amtsgericht Osnabrück HRB 206565) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRB 206579: SP Athens Verwaltung GmbH, Haren (Ems), Zeissstraße 1, 49733 Haren (Ems). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.08.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.08.2016 und der Gesellschafterversammlungen der übertragenden Rechtsträger vom 17.08.2016 mit der SP Auckland Verwaltung GmbH mit Sitz in Haren (Amtsgericht Osnabrück HRB 203566) und der SP Atlanta Verwaltung GmbH mit Sitz in Haren (Amtsgericht Osnabrück HRB 206565) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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