SPB-Kapitalbeteiligungsgesellschaft mbH, Bonn (Friedensplatz 1, 53111 Bonn). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden SKB Kapitalbeteiligungsgesellschaft KölnBonn mbH am 01.08.2005 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
SPB-Kapitalbeteiligungsgesellschaft mbH, Bonn (Friedensplatz 1, 53111 Bonn). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.06.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.06.2005 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 22.06.2005 mit der SK Kapitalbeteiligungsgesellschaft Köln mbH mit Sitz in Köln (künftig: SKB Kapitalbeteiligungsgesellschaft KölnBonn mbH, AG Köln HRB 19487) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt desübernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.