HRB 91903:SPE 31 Köln Eins GmbH, Frankfurt am Main, Grüneburgweg 58-62, 60322 Frankfurt am Main.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 05.06.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der SPE 54 Hamburg GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 91970) verschmolzen. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden SPE 54 Hamburg GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 91970) am 11.06.2014 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
SPE 31 Köln Eins GmbH, Frankfurt am Main, Eysseneckstraße 4, 60322 Frankfurt am Main. Geschäftsanschrift: Grüneburgweg 58-62, 60322 Frankfurt am Main. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Ergenzinger, Till, Köln, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: von Reden, Eduard, Kelkheim, * ‒.‒.‒‒. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Wallace, Claudia, London, Großbritannien, * ‒.‒.‒‒.
SPE 31 Köln Eins GmbH, Frankfurt am Main, Eysseneckstraße 4, 60322 Frankfurt am Main. Mit der SH Holding GmbH, Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 78094) als herrschendem Unternehmen ist am 05.12.2011 ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag abgeschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 05.12.2011 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.
SPE 31 Köln Eins GmbH, Frankfurt am Main, Eysseneckstraße 4, 60322 Frankfurt am Main. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 30.08.2011. Geschäftsanschrift: Eysseneckstraße 4, 60322 Frankfurt am Main. Gegenstand: Der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen, für eigene und fremde Rechnung, ohne hierzu Vermögenswerte von Erwerbern, Mietem, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder Bewerbern zu verwenden sowie der Erwerb, das Halten und die Verwaltung von eigenem Grundvermögen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Leffers, Burkhard, Bad Homburg v. d. Höhe, * ‒.‒.‒‒; Sternberg, Herbert, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒; von Reden, Eduard, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der SPE 31 Köln Eins GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRA 45551). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.