HRB 91970: SPE 54 Hamburg GmbH, Frankfurt am Main, Grüneburgweg 58 - 62, 60322 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.02.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der SH Holding GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 78094) verschmolzen. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden SH Holding GmbH am 23.03.2019 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 91970: SPE 54 Hamburg GmbH, Frankfurt am Main, Grüneburgweg 58 - 62, 60322 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.08.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der SPE 49 Düsseldorf Fünf GmbH mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 91987) verschmolzen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.08.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der SPE 2 Bad Homburg Zwei GmbH mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 91945) verschmolzen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.08.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der SPE 1 Bad Homburg Eins GmbH mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 91990) verschmolzen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.08.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der SPE 63 West GmbH mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 91885) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 91970: SPE 54 Hamburg GmbH, Frankfurt am Main, Grüneburgweg 58 - 62, 60322 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 05.07.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der SPE 4 Duisburg GmbH mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 91883) verschmolzen.
HRB 91970: SPE 54 Hamburg GmbH, Frankfurt am Main, Grüneburgweg 58 - 62, 60322 Frankfurt am Main. Bestellt als Geschäftsführerin: Wagner, Hanna Margarete, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Leffers, Burkhard, Bad Homburg v. d. Höhe, * ‒.‒.‒‒.
HRB 91970: SPE 54 Hamburg GmbH, Frankfurt am Main, Grüneburgweg 58 - 62, 60322 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.02.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der SPE 40 Süd GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 91906) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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