HRB 80264: SPE III Munch GmbH, Frankfurt am Main, Friedrich-Ebert-Anlage 35-37, 60327 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 02.09.2016 im Wege des Formwechsels in die SPE III Munch S.à.r.l. & Co. KG mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRA 49229) umgewandelt. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 80264: SPE III Munch GmbH, Frankfurt am Main, Friedrich-Ebert-Anlage 35-37, 60327 Frankfurt am Main. Nicht mehr Geschäftsführer: Laurencin, Daniel, Vance, Belgien / Belgien, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Cohen, Loïc, Paris / Frankreich, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 80264: SPE III Munch GmbH, Frankfurt am Main, Friedrich-Ebert-Anlage 35-37, 60327 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.04.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der SPE III Friedrich GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 80261) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 80264: SPE III Munch GmbH, Frankfurt am Main, Friedrich-Ebert-Anlage 35-37, 60327 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.04.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der SPE III Oeder GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 80250) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
SPE III Munch GmbH, Frankfurt am Main, Mainzer Landstraße 15-17, 60329 Frankfurt am Main. Geschäftsanschrift: Friedrich-Ebert-Anlage 35-37, 60327 Frankfurt am Main.
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